Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) der Fa. Antifora – KParking-Parkservice
1. Zustandekommen des Valet-Parkenvertrags
Mit der Übergabe des Fahrzeuges in die Obhut des Personals
der Fa. Antifora – KParking-Parkservice und der Übergabe
bzw. Endgegennahme des Parkscheines kommt ein Valet-Parkvertrag
zustande. Die Fahrzeughöhe darf 2,00 Meter nicht überschreiten.
2. Dauer der Parkzeit, Folgen der Überschreitung der vereinbarten
Zeiten, Vermieterpfandrecht
Die Höchstdauer der Einstellung beträgt zwei Monate.
Mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung ist auch eine längere
Einstelldauer möglich. Ist das Fahrzeug innerhalb von 4
Wochen nach Ablauf der vereinbarten Zeit nicht abgeholt worden,
so ist die Fa. Antifora – KParking-Parkservice berechtigt,
das Fahrzeug mit einer schriftlichen Ankündigung nach weiteren
2 Monaten versteigern zu lassen. Der Erlös wird nach Abzug
der entstandenen Kosten und des Mietzinses für die gesamte
Einstellzeit dem Halter zur Verfügung gestellt. Deckt der
Erlös die entstandenen Kosten und den Mietzins nicht ab,
so ist der Halter bzw. der Einstellende verpflichtet, den Differenzbetrag
der Fa. Antifora KParking-Parkservice zu erstatten. Bei Verlust des Einstellscheines
gelten immer die zur Verfügung stehenden Parkzeiteinträge
des Vermieters.
3. Herausgabe des Fahrzeuges
Das Fahrzeug kann nur unter Vorlage des gültigen Parkscheines
und nach Begleichung der aufgelaufenen Kosten abgeholt werden,
es sei denn, bei der Einstellung wurde eine andere schriftliche
Vereinbarung getroffen. Die Fa. Antifora – KParking-Parkservice
ist nicht berechtigt, das Fahrzeug demjenigen, der keinen original
Parkschein vorlegt, ohne weitere Prüfung der Legitimation
auszuhändigen. Hat der Einstellende den Parkschein verloren,
ist die Fa. Antifora – KParking-Parkservice berechtigt,
die Legitimation zu prüfen.
4. Preise
Pro Einstell- und Rückgabevorgang wird ein einmaliges Entgelt
für das Valet Parking zzgl. der Entgelte des jeweils geltenden
Parktarifs für das Urlauberparkhaus bzw. Urlauberparkplatz
erhoben. Die jeweils gültigen Preise sind durch unsere
Homepage www.k-parking.de bekannt gemacht.
5. Haftung
Der Vermieter haftet für alle Schäden, die von Ihm, seinen
Angestellten oder Beauftragten beim Überführen des Fahrzeuges
auf die Parkierungsanlage verschuldet wurden. Die Haftungssumme
ist begrenzt auf 70.000 Euro. Schadensansprüche die darüber
hinausgehen trägt der Mieter selbst. Haftpflichtschäden bei dem
Unfallgegner werden nur über die Haftpflichtversicherung des
Fahrzeughalters abgewickelt. Ansprüche gegen die Firma.
G.Antifora aus Haftpflichtschäden beim Unfallgegner bestehen
ausschließlich nur im Ausgleich der eventuell höheren Einstufung
des Schadensfreiheitsrabatt der
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Der Mieter ist
verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche
Schäden jedenfalls bei Rückgabe seines Fahrzeuges anzuzeigen.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch andere
Personen zu verantworten sind. Dies gilt auch bei Diebstahl und
Schäden durch Überschreitung der zulässigen Fahrzeughöhe von
2,00 Meter. Der Vermieter haftet bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit unbeschränkt für vertragliche und
deliktische Schadensersatzansprüche. Dies gilt auch bei
Pflichtverletzung durch einen Erfüllungsgehilfen oder
gesetzlichen Vertreter. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei
Verletzung wesentlicher Pflichten gehaftet; in diesem Fall ist
die Haftung auf vorhersehbare, typische Schäden und auf EUR
1.000,00 beschränkt. Weder Bewachung noch Verwahrung sind
Gegenstand des Vertrages.
Der Vermieter haftet generell nicht für Schäden die durch
Fremdeinwirkung auf dem Außenparkplatz (nicht überdachter
Parkplatz) entstanden sein könnten.
6. Reservierungen
Reservierungen sind für uns nach erfolgter schriftlicher Bestätigung verbindlich. Bei Stornierung
des reservierten Parkplatzes entstehen unseren Kunden keine Kosten wenn bis 12 Stunden vor
der angegebenen Fahrzeugübergabe eine Email an Reservierungen@k-parking.de gesendet wird.
Sollte dies nicht der Fall sein, werden 50 Prozent des berechneten Parkpreises in Rechnung gestellt.
Die IP-Adresse wird zur Idendifikation bei jeder Online-Reservierung gespeichert. Nach der
Fahrzeugübergabe am Terminal wird der reservierte Zeitraum auch dann voll berechnet, wenn das
Fahrzeug vor dem Ablauf der Reservierungszeit abgeholt wird.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit nicht zwingende gesetzliche
Vorschriften dem entgegenstehen.
Stand November 2006 |